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Anträge Gesellenprüfung
Zulassungsvoraussetzungen:
Eine vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis (Betrieb) als
auch in der Berufsschule (Durchschnittsnote aller prüfungsrelevanten Fächer oder Lernfelder) überdurch-
schnittliche Leistungen nachweist.
Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den
prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und die prakti-
schen Ausbildungsleistungen als überdurchschnittlich bzw. besser als 2,49 bewertet werden.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Beurteilung Betrieb
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Beurteilung Schule
Recht/Betriebswirtschaft
Tarif/Lohn
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Bei Minijobs gilt eine Entgeltgrenze, die sich aus einer wöchentlichen Arbeitszeit und dem gesetzlichen Mindestlohn ergibt. Sie steigt mit jeder Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns an.
